AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Allgemeines
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Verkaufsverträge, Lieferungen und Leistungen.
Der Reparaturauftrag beginnt sobald das Gerät bei uns im Geschäft abgegeben oder an uns Versand wurde.
Der Auftraggeber akzeptiert dies mit der Auftragserteilung die Bedingungen als angenommen .
Alle Leistungen und Produkte, die von Handydoktor für den Kunden erbracht werden, erfolgen ausschließlich
auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.


§2 Geltung gegenüber Unternehmern und Begriffsdefinitionen

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Reparaturen zwischen
uns ( Handydoktor) und einem Verbraucher in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend
weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).


§3 Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor.


§4 Pflichten des Kunden

1) Im Fall der Reparatur von Handys, Tablets oder ähnlichen Geräten, auf denen Daten gespeichert sind,
hat der Kunde die Pflicht eine Sicherungskopie der Daten zu erstellen, bevor er das Gerät
der Firma Handydoktor  übergibt.

2) Firma Handydoktor übernimmt keine Haftung für den Verlust von Daten, welche auf den Geräten
gespeichert sind, die der Firma Handydoktor zur Reparatur übergeben wurden.

§5 Vertrag Sprache

Als Vertragssprache steht ausschließlich Deutsch zur Verfügung.

§6 Garantie Leistungen / Gewährleistung

Handydoktor gewährt auf die Reparatur und die ausgetauschten Teile eine Garantie von 6 Monaten.
Der Käufer ist verpflichtet, allfällige Mängel unverzüglich an Handydoktor zu melden und deren Anweisungen
für einen Austausch oder Reparatur zu befolgen.

Von dieser Garantie explizit ausgeschlossen sind Schäden infolge von:
Stürzen aller Art, fallen lassen, Druck, Schlägen, Kollisionen, Hitzeeinwirkung,
längere Sonneneinstrahlung, Kälteeinwirkung, Flüssigkeiten, Schmutz, Stößen Staub, Dreck,
Schlamm sowie Schäden durch Selbstreparaturversuche durch den Käufer.

Es bestehen die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte.

§ 7 Reparatur Ablauf

Während der Reparatur können kleine Reparaturspuren am Gerät entstehen, welche nicht
als Schadensersatz geltend gemacht werden können.

Wir übernehmen keine Garantie für Folgeschäden des Sturzschadens.
Durch Sturz oder andere äußere Gewalteinwirkung können Schäden entstehen,
die erst beim/nach fachgerechten Öffnen des Geräts als Folge des Sturzes erkannt werden.
Für solche Schäden die beim Öffnen beschädigter Geräte entstehen können, übernehmen wir keine Haftung.

Information Austausch iPhone Display sowie Akkus: Nach einem Display Tausch vom iPhone 11, 12, 13 /Pro/Max wird nach dem Start auf dem Sperrbildschirm von der Software hingewiesen, dass es sich nicht um ein Display handelt, welches vom Apple bestellt oder eingebaut wurde.
Unter Einstellungen-> Allgemein-> Info lässt sich jederzeit einsehen, dass das Display getauscht wurde Unknown Part (Unbekanntes Teil).

Bei der Wasserschadenbehandlung kann es auch während der Reparatur zu Kurzschlüssen kommen,
welche auf das Wasserschaden  zurückzuführen sind.

§ 8 Wasserdichtigkeit

Der Auftragnehmer gewährleistet / Garantiert nicht, dass ein Gerät nach der Reparatur bzw.
nach der durchgeführten Diagnose staub- und/oder wasserdicht ist.
Das gilt auch für Spritzwasser. Hierfür übernehmen wir keine Haftung.

§ 9 Aufbewahrungsfrist

Mit Überlassung der Reparaturware verpflichtet sich der Auftraggeber zur Abholung der reparierten Produkte nach Fertigstellung innerhalb von 1 Monaten. Bei Nichteinhaltung dieser Frist sind wir berechtigt, die Reparaturware freihändig zu veräußern und aus dem erzielten Erlös die Reparaturkosten sowie entstandene Lager- und Veräußerungskosten auszugleichen. Ein Differenzbetrag wird dem Auftraggeber entsprechend nachbelastet.

§ 9 Gerichtsstand

Als Gerichtsstand bei Streitigkeiten aus dem Reparaturauftrag wird Koblenz vereinbart.